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Pflegezeit- und Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - arbeits- und sozialrechtliche Bedeutung

  • Immer mehr Erwerbstätige stehen vor dem Problem, Familie und Beruf in Einklang bringen zu müssen. So gaben zum Beispiel von 4,9 Millionen Teilzeitbeschäftigten im Jahr 2008, 1,3 Millionen (26,6 %) als Hauptgrund für ihre Teilzeitbeschäftigung, die Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen an. In dieser Situation stellt sich für die Erwerbstätigen häufig die Frage, wie und in welchem Umfang sie im Falle der Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen abgesichert sind. In diesem Zusammenhang hat der Gesetzgeber mit dem zum 01.07.2008 in Kraft getretenen Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), in Kraft seit 01.01.2007, Rahmenbedingungen geschaffen, die eine sozial- und arbeitsrechtliche Absicherung bei Erziehung und Pflege ermöglichen sollen. In der vorliegenden Arbeit wird untersucht, welche sozial- und arbeitsrechtlichen Regelungen für Erziehende und Pflegende im Zusammenhang mit den vorstehend genannten Gesetzen von Bedeutung sind. Das Hauptaugenmerk ist dabei auf sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerichtet. Zusätzlich werden in einem Vergleich die jeweiligen sozial- und arbeitsrechtlichen Gesichtspunkte der beiden Gesetze gegenübergestellt. Unterschiede werden verdeutlicht und bewertet. Besonders wird die unterschiedliche Bewertung von Zeiten der Pflege und Erziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung herausgearbeitet.

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Metadaten
current version of document:urn:nbn:de:bsz:1147-opus4-49069
Author:Martina Meurer
URN:urn:nbn:de:bsz:1147-opus1800
Referee:Annemarie Diebold, Helmut Reinhardt
Document Type:Diploma Thesis
Language:German
Date of Publication (online):2010/09/09
Publishing Institution:Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen
Release Date:2010/09/09
GND Keyword:Deutschland / Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz; Deutschland / Pflegezeitgesetz; Erziehungsurlaub
To order the print edition:1675634130
Institutes:Fakultät 1: Management und Recht
DDC classes:300 Sozialwissenschaften / 340 Recht
Licence (German):License LogoCreative Commons - Namensnennung-Nicht kommerziell-Keine Bearbeitung