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Diese Arbeit beschäftigt sich mit Sponsoring in der öffentlichen Verwaltung am Beispiel der Landeshauptstadt Stuttgart. Einem kurzen Überblick über Sponsoring allgemein folgt die besondere Hervorhebung des Sozialsponsoring. Die besondere Bedeutung und die Unterschiede zu den anderen Sponsoring-Bereichen werden dargestellt und anhand eines aktuellen Fallbeispiels aus Stuttgart verdeutlicht. Danach wird am Beispiel der Stadtverwaltung Stuttgart untersucht, - ob die Kommunen ihre Mitarbeiter selbst, z. B. mit Hilfe von Verwaltungsvorschriften, über den richtigen Umgang mit Sponsoring informieren müssen oder ob Sponsoring unter § 78 Abs. 4 GemO subsumiert werden kann, bzw., ob bereits eine gesetzliche Regelung besteht, - ob diese Verwaltungsvorschriften überhaupt notwendig sind und - was deren Inhalt sein sollte. Abschließend wird das schrittweise Vorgehen bei der Akquirierung und Verwendung von Sponsoring-Mitteln am Beispiel von Stuttgart ermittelt. Die Ergebnisse werden in einer allgemeinen Sponsoring-Leitlinie dargestellt, welche sowohl von den Ämtern Stuttgarts als auch von anderen öffentlichen Verwaltungen herangezogen werden kann.
Im Rahmen der Arbeit werden die Phänomene „Mobbing“ und „Stalking“ näher bestimmt, die Folgen und die Handlungsweisen hiervon aufgezeigt und die strafrechtlichen Aspekte untersucht. Desweiteren wird auf die Anspruchsgrundlage des § 1 Abs. 1 OEG eingegangen. Im Anschluss wird der Versuch unternommen, beide Phänomene unter die Anspruchsgrundlage zu subsumieren und die verwaltungsrechtliche Relevanz anhand einer Umfrage unter den Versorgungsbehörden in Baden-Württemberg aufzuzeigen.
Es werden die unterschiedlichen Formen und Betroffenen häuslicher Gewalt näher betrachtet, ebenso wie Ursachen und auslösende Faktoren. Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen und Hilfsmöglichkeiten für Opfer und Täter werden dargestellt und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit kritisch analysiert. Hierbei wird besonderes Augenmerk auf die Regelungen des Opferentschädigungsgesetzes gerichtet, auch im Hinblick auf die gegebenen gesellschaftlichen Veränderungen.
Ziel dieser Arbeit ist die Erstellung eines passgenauen Fortbildungskonzeptes für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Ulm zur Umsetzung von Gender Mainstreaming. Nach einer Abhandlung der theoretischen Aspekte zu Gender Mainstreaming, insbesondere der Erläuterungen von Begrifflichkeiten, vom Implementierungsprozess Gender Mainstreaming und von Qualitätskriterien für Fortbildungskonzepte zu Gender Mainstreaming, erfolgt die Analyse der durchgeführten Mitarbeiterbefragung. Auf der Basis der aus der Mitarbeiterbefragung gewonnenen Erkenntnisse wird das angestrebte Fortbildungskonzept erstellt.
Die vorliegende Arbeit stellt zunächst die Entwicklung der Stellung der Frau in der indischen Gesellschaft dar. Weiter wird auf die staatlichen- und überstaatlichen Maßnahmen sowie schließlich auf die Maßnahmen der Nicht-Regierungsorganisationen eingegangen, die für Gleichstellung sorgen sollen. Als Beispiel für eine Nicht-Regierungsorganisation wird dabei insbesondere auf die Rolle von SIDART eingegangen.
Nach einer kurzen Einführung in das NKHR und der Einordnung der Straße als „Vermögensgegenstand“ werden die Bewertungsgrundsätze für die Erstbewertung des Vermögens in der Theorie erläutert. Im praktischen Teil wird die Vorgehensweise bei der Bewertung der Straßen Schritt für Schritt am Beispiel der Städte Aalen und Krautheim aufgezeigt. Auf Erläuterungen zur Bewertung von Ingenieurbauwerken wird bewusst verzichtet.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit den Folgen und Herausforderungen des demografischen Wandels, speziell in der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall. Dabei wird zuerst die jeweilige Situation der Bundesrepublik Deutschland, des Landes Baden-Württemberg und die allgemeine Situation in den Kommunen erläutert. Es schließen sich dann Auswirkungen und Problemfelder an, die insbesondere auf die Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall zukommen werden. Anschließend wird durch ein exemplarisches Beispiel aus der Praxis gezeigt, welche Möglichkeiten für eine Kommune bestehen können. Dann wird eine Strategie für die Kommunen vorgestellt, die dabei helfen soll, wie die notwendigen Veränderungsprozesse des demografischen Wandels gestaltet werden können.
Nach einer historischen und theoretischen Hinführung zum Thema wird die empirische Erhebung vorgestellt. Diese dreht sich um die Wahrnehmung und das Nutzungsverhalten des Erstsemesterjahrgangs „Innenverwaltung“ 2010. Im Schluss werden die Ergebnisse diskutiert und in einen gesellschaftlichen Kontext gestellt.
Nicht die Beschwerden der Bürger über den Lärm sind das Problem, sondern der Lärm und seine Folgen. Diese Bachelorarbeit lenkt den Blick besonders auf die Problematik, die durch lärmende Jugendliche und junge Erwachsene entsteht, zeigt Möglichkeiten für Lösungen auf und ergänzt durch Vorschläge zur Prävention.
Zunächst stellt diese Bachelorarbeit die beiden wichtigsten Instrumente unmittelbarer Bürgerbeteiligung – kommunale Begehren und Entscheide – vor und erläutert deren gesetzliche Ausgestaltung (§ 21) vor und nach der Änderung der Gemeindeordnung mit Gesetz vom 28. Juli 2005. Darauf folgt eine Analyse der Nutzung und der Effektivität von Begehren und Entscheiden seit in Kraft treten der neuen Regelungen. Ein Vergleich mit den zuvor durchgeführten direktdemokratischen Verfahren zeigt zum einen, welche Erfolge die bereits angepassten Regelungen erzielt haben und zum anderen, welche Vorgaben (immer) noch als Schwachpunkte zu werten sind. Die gesetzliche Ausgestaltung dieser Schwachpunkte (Zulässigkeitsentscheidung, Themenausschluss, Frist für Korrekturbegehren, Kostendeckungsvorschlag und Abstimmungsquorum) wird im weiteren Verlauf der Arbeit auf mögliche Optimierungen hin geprüft. Die Ergebnisse der Untersuchung fließen schließlich in einen eigenen Gesetzesentwurf des § 21 der Gemeindeordnung ein, der das Resultat vorliegender Bachelorarbeit ist.
Die Bachelorarbeit befasst sich mit dem Thema des Betrieblichen Gesundheitsma-nagements in der öffentlichen Verwaltung. Aufbauend auf den theoretischen Grundlagen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements wird der Ist-Zustand bei der Stadtverwaltung Ebersbach analysiert und dargestellt. In der Folge werden die Schwachstellen des BGMs in Ebersbach herausgearbeitet und abschließend Hand-lungsempfehlungen für Ebersbach zusammengestellt.
Die Bachelorthesis untersucht, inwieweit die Kormoranverordnung vom 20.07.2010 mit den Artenschutzvorschriften aus dem Bundesnaturschutzgesetz und der Vogelschutzrichtlinie zu vereinbaren ist. Darüber hinaus wird der Konflikt zwischen Kormoran und Fischerei sowie der Konflikt zwischen Fischerei und Naturschutzverbänden dargestellt.
Die folgende Bachelorabreit befasst sich mit dem Thema der erfolgreichen Planung eines Tages der offenen Tür in der öffentlichen Verwaltung. Um einen Tag der offenen Tür durchzuführen, bedarf es einer sorgfältigen Planung und Organisation. Die hierfür notwendigen Planungsschritte werden in dieser Arbeit dargelegt und definiert. Sie kann als Anleitung für Praktiker in der öffentlichen Verwaltung dienen.
Bürgerschaftliches Engagement ist eine unverzichtbare Bedingung für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Unbestritten ist, dass ein freiheitlich-demokratisches Gemeinwesen davon lebt, das die Bürger an seiner Gestaltung mitwirken und sich für das Gemeinwohl einsetzen. Egal ob in den Bereichen Sport, Kultur, Politik, Kirche, Jugend oder Altenbetreuung, die Formen sich freiwillig zu engagieren sind fast grenzenlos. Dabei kristallisiert sich heraus, dass Freiwilligenarbeit im Bereich der Sozialpsychiatrie längst nicht so verbreitet ist, wie dies notwendig wäre. In Deutschland begeben sich jährlich rund 8 Mio. Menschen wegen einer psychischen Krankheit in Behandlung. Durch wachsende Anforderungen im Berufsleben, Probleme im privaten Bereich und die heutige schnelllebige Zeit steigt diese Zahl stetig an. Die Behandlungsangebote für erkrankte Personen im LK BB reichen von diversen Bera-tungs- Begleitungs- und Betreuungsangeboten bis hin zu einem stationären Aufenthalt in einer Psychiatrie. Zur Entlastung der Hauptamtlichen, sowie zur Senkung der Rück-fallquote der Erkrankten regt der Teilhabeplan (Psychiatrieplan) 2008 des LK BB zu einem ehrenamtlichen Besuchsdienst für psychisch Kranke an, welcher unter anderem aus dem bestehenden Besuchsdienst für ältere Menschen entstehen könnte. Ein sol-cher Dienst würde die Angebotspalette im LK erweitern und das Leben der Erkrankten bereichern. Gerade weil die Fachdienste an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen und Er-krankte eher das Gespräch mit einem „Nichtfachmann“ suchen, könnten Ehrenamtliche dazu beitragen psychisch Kranke sozial zu stabilisieren und dabei helfen diese in die Gesellschaft wieder einzugliedern. Basierend auf dieser Ausgangslage ist das Ziel dieser Arbeit zu untersuchen, ob der Aufbau eines solchen ehrenamtlichen Besuchsdienstes im LK BB zu realisieren ist. Sie soll sowohl mit den Ergebnissen der Untersuchung als auch mit der Darstellung eines möglichen Modellprojekts dem LK den Anstoß geben, einen solchen ehrenamtlichen Besuchsdienst für psychisch erkrankte Menschen einzurichten und zu fördern.
In der Arbeit geht es um die Mitgliedschaft von Bürgermeistern in baden-württembergischen Kreistagen. Dabei werden die Vor- und Nachteile von Bürgermeistern in Kreistagen erörtert. Mittels Interviews wurde die praktische Bedeutung von Gemeindeoberhäuptern in der Kreisvertretung speziell am Alb-Donau-Kreis näher beleuchtet und hinterfragt.
In meiner Bachelorarbeit „Die Ortschaftsverfassung – antiquierte Altlast oder modernes Mittel im Kommunalrecht?“ wird die Ortschaftsverfassung dahingehend untersucht, ob sie noch notwendig und zeitgemäß ist. In der Bachelorarbeit wird zunächst auf den historischen Hintergrund und die rechtlichen Grundlagen der Ortschaftsverfassung eingegangen. Weiterhin werden die Ziele und Grenzen der Ortschaftsverfassung aufgezeigt, die durchgeführte Umfrage dargestellt, die Vorteile sowie die Nachteile herausgearbeitet und auf das Interview mit Ortsvorsteherin Doris Dolkemeyer eingegangen. Die Bachelorarbeit endet mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse und einem Lösungsansatz.
In der vorliegenden Bachelorarbeit geht um die Praxisphase im neuen Bachelorstudiengang „gehobener Verwaltungsdienst – Public Management“. Die vorliegende Arbeit ist in sieben Teile gegliedert. Nach Einleitung (Kapitel 1) folgte in Kapitel 2 ein kurzer Überblick über Ziele und Entwicklung des „Bologna-Prozesses“. Kapitel 3 befasst sich mit der Studienreform des gehobenen Verwaltungsdienstes in Baden-Württemberg. Es geht hierbei zunächst um die Implementierung der internationalen Bologna-Beschlüsse in deutsches Recht und anschließend um die konkreten Auswirkungen dieser Umsetzung auf das Studium in Kehl und Ludwigsburg. Welchen Rahmenbedingungen die Personalauswahl im öffentlichen Dienst unterliegt und welche Anforderungen die Verwaltungen bei der Stellenbesetzung an die Bewerber stellen sollte , wird im 4. Kapitel beschrieben. Kapitel 5, als praktischer Teil der Arbeit, befasst sich mit den empirischen Erhebungen zum Thema „Praxisphase“ bei den Studierenden der Fachhochschulen Kehl und Ludwigsburg als Praktikanten einerseits und den baden-württembergischen Städten und Gemeinden als Praxisstellen auf der anderen Seite. Es wurde hierzu eine Umfrage bei den Studierenden des ersten Bachelorjahrgangs in der Innenverwaltung in Kehl und Ludwigsburg sowie eine Umfrage bei den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg durchgeführt und anschließend die Ergebnisse dieser Befragung ausgewertet und analysiert. Im 6. Kapitel werden die in Kapitel 5 gewonnenen Erkenntnisse in Empfehlungen an die Fachhochschulen sowie die Städte und Gemeinden als fachpraktische Ausbildungsstellen gepackt. Abschließend erfolgt in Kapitel 7 ein kurzes Fazit über die Ergebnisse der hier vorgelegten Arbeit.
Die Arbeit thematisiert das Praktikum im Ausland und in einem anderen Bundesland während des praktischen Vorbereitungsdienstes. Es werden insbesondere die Erfahrungen des ersten Bachelor-Jahrgangs 2008 im Studiengang gehobener Verwaltungsdienst – Public Management beleuchtet und erörtert, inwiefern die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten für den weiteren Werdegang förderlich sein können.
In dieser Arbeit soll die Frage geklärt werden, ob die organisatorische Trennung der Aufgabenbereiche Beistandschaften, Vormundschaften und Pflegschaften die Arbeit des Amtsvormunds positiv beeinflusst. In der Praxis werden diese Aufgaben häufig gemeinsam geführt, wobei die Beistandschaften in der Bearbeitung oftmals im Vordergrund stehen. Es werden zunächst die Grundlagen dieser drei Rechtsinstitute dargestellt und besondere Aspekte der Amtsvormundschaft hervorgehoben. Anschließend werden mit Hilfe von Expertenaussagen die Vor- und Nachteile der Spezialisierung der Vormundschaften, auch im Vergleich mit der Mischform, und die Einflussfaktoren auf eine Trennungsentscheidung herausgearbeitet.
Die Arbeit soll einen allumfassenden Überblick über die Zulässigkeit von großflächigen Photovoltaikanlagen im Außenbereich geben. Hierfür wird nicht nur auf die bauordnungs- und die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Anlagen eingegangen, sondern auch in groben Zügen erklärt, wie die Anlagen mithilfe der Bauleitplanung zugelassen werden können. Den Abschluss bildet ein Vergleich zwischen den Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern, der darstellen soll, wie die Zulässigkeit von großflächigen Photovoltaikanlagen in der Praxis umgesetzt wurde
Spätestens ab dem Haushaltsjahr 2016 müssen alle baden-württembergischen Kommunen das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) anwenden. Die erfolgreiche Umsetzung der zahlreichen inhaltlichen Meilensteine ist dabei aber nur mit entsprechend qualifiziertem Personal möglich. Die konzeptionelle Aufarbeitung der Mitarbeiterqualifikation für das NKHR ist Gegenstand dieser Bachelorarbeit. Dabei setzt sie sich diese vornehmlich mit der Ausgestaltung einer Schulungskonzeption zur Vorbereitung auf das NKHR auseinander. Abschließendes Ziel dieser Bachelorarbeit ist es, einen möglichen Lösungsansatz am Beispiel der Stadt Albstadt aufzuzeigen, der die Mitarbeiter in den Kommunalverwaltungen für die neuen Anforderungen des NKHR qualifiziert.
In dieser Bachelorarbeit soll geklärt werden, ob das Verfahren der Vorgesetztenbeurteilung nur als vorübergehendes Instrument der Personalentwicklung angesehen werden kann, oder ob es gerade wegen des brisanten und die Hierarchie auf den Kopf stellenden Charakters, in Zukunft als nachhaltiges Instrument vielen Behörden und Unternehmen einen großen Nutzen bringen kann. Die vorliegende Arbeit soll das Wissen vermitteln, das erforderlich ist, um die Vorgesetztenbeurteilung als mögliche Option zur Einbindung in die öffentliche Verwaltung richtig einschätzen zu können. Ziel dieser Bachelorarbeit ist die Untersuchung, welche Bedeutung die Vorgesetztenbeurteilung in der öffentlichen Verwaltung sowie in Unternehmen der freien Wirtschaft hat und inwieweit eine Einführung der Vorgesetztenbeurteilung in die öffentliche Verwaltung als möglich und sinnvoll erscheint. Zu guter Letzt soll den interessierten Führungskräften ein Leitfaden zur Organisation und Implementierung einer Vorgesetztenbeurteilung für die öffentliche Verwaltung an die Hand gegeben werden.
Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft. Darüber sind sich Politik, Gesellschaft und Wirtschaft einig. Die Politik hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Eltern in der Wahrnehmung ihrer Erziehungs- und Bildungsverantwortung zu unterstützen. Durch die Förderung von Kindern in Kindertagesbetreuung wird diesem Aspekt Rechnung getragen. Eine Form der Kindertagesbetreuung ist die Kindertagespflege. Diese Arbeit hat zum Ziel die gesetzlichen Änderungen in der Kindertagespflege aufzuzeigen und die fachlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen beispielhaft zu erläutern. Im ersten Kapitel erhält der Leser grundsätzliche Informationen in die Kindertagespflege. Zum einen wie sie zu anderen Betreuungsformen abzugrenzen ist, als auch, wie ihre geschichtliche Entwicklung bisher war. Des Weiteren werden die Gründe für einen Ausbau der Kindertagesbetreuung genannt. Danach werden die gesetzlichen Veränderungen (TAG, KICK, KiFöG) im Hinblick auf Bedarfsgerechtigkeit, Fachgerechtigkeit und Arbeitsmarktgerechtigkeit heraus gearbeitet. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Analyse der fachlichen und finanziellen Aspekte der gesetzlichen Veränderungen. Im Resümee wird die Kindertagespflege anhand von Stärken und Schwächen der gesetzlichen Veränderungen abschließend bewertet.
Die Bachelorarbeit behandelt schwerpunktmäßig den Prozess bezüglich der Herausnahme kommunal relevanter Dienstleistungsbereiche aus dem Anwendungsbereich der EU-DLR. Mit Hilfe einer empirischen Untersuchung in der Form von Experteninterviews werden Entwicklungstendenzen in diesen Bereichen aufgezeigt. Als weiterer Aspekt werden die von der EU-DLR unmittelbar und mittelbar betroffenen kommunalen Leistungen sowie die Konsequenzen, die sich daraus für die Verwaltungsabläufe ergeben, dargestellt.
Die Bachelorarbeit thematisiert die Sperrzeiten im Bereich des Gaststättenrechts. Schwerpunktmäßig wurde auf die Rechtmäßigkeit des Gaststättengesetzes (GastG) sowie der Gaststättenverordnung Baden-Württemberg (GastVO) eingegangen und die materielle Rechtmäßigkeit der Sperrzeiteregelungen im GastG und der GastVO überprüft. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit war die Frage nach den Regelungen im Umgang mit Einzelfallentscheidungen sowie deren Sanktionierung bei Nichteinhaltung. Zudem wurden u.a. die Sperrzeitregelungen aller Bundesländer miteinander verglichen, die Unterschiede der Sperrzeit bei beispielsweise Festen und Spielhallen festgestellt und der Rechtsschutz eines Gastwirtes und der Anwohner einer Gaststätte erörtert.
Zum besseren Verständnis der nachfolgenden Teile werden im zweiten und dritten Kapitel die Grundlagen für den Hauptteil dieser Arbeit gelegt. Im zweiten Kapitel wird auf die BauNVO allgemein eingegangen. Es wird aufgezeigt, welche Fassung der BauNVO für welche Bebauungspläne gilt. Ebenso werden die allgemeinen Vorschriften des § 1 BauNVO erläutert. Kapitel drei widmet sich der begrifflichen Unterscheidung von Vergnü-gungsstätten und der Spielhallen im Besonderen und ob die Vergnü-gungsstätten vom Begriff der Gewerbebetriebe erfasst werden. Desweiteren wird die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten in den einzel-nen Baugebieten nach der BauNVO 1990 dargestellt (4). Abgerundet wird das Kapitel mit Erläuterungen zu § 15 BauNVO, der im Einzelfall zur Un-zulässigkeit eines Vorhabens führen kann (Gebot der Rücksichtnahme). Den breitesten Raum dieser Bachelorarbeit nimmt Kapitel 5 ein, das die bauplanungsrechtlichen Steuerungsmöglichkeiten einer Kommune gegen Vergnügungsstätten und insbesondere gegen Spielhallen aufzeigen soll. Da die besonderen Festsetzungen des § 1 Absatz 4 ff. BauNVO im Rah-men eines Bebauungsplans gute Möglichkeiten zur Einschränkung eines Vorhabens bieten, wird auf diese ausführlich eingegangen. Um zu ge-währleisten, dass die Kommune ihre Planungen verwirklichen kann, ste-hen ihr Instrumente zur Sicherung zur Verfügung. Gerade im Zusammen-hang mit der Spielhallenproblematik spielen die Veränderungssperre und die Zurückstellung von Baugesuchen eine bedeutende Rolle. Ebenso wie die Sicherungsinstrumente kann für eine Kommune die Entwicklung eines Vergnügungsstätten- oder Spielhallenkonzepts wichtig sein; welche Schrit-te hierbei unternommen werden sollten und was dabei zu beachten ist wird dargestellt. Zuletzt werden weitere Möglichkeiten im Bauplanungs-recht sowie Bauordnungsrecht, Gewerberecht und Steuerrecht aufgeführt, aber nicht weiter thematisiert. Die Möglichkeit eines Schadensersatzanspruchs (6) sowie ein zusammen-fassendes Fazit mit Ausblick (7) schließen die Arbeit ab.
Die Arbeit geht nach einer kurzen Vorstellung der Stadt Leutkirch im Allgäu und der Definition des Begriffs „Vandalismus“ zuerst auf die verschiedenen Erscheinungsformen und deren strafrechtliche Würdigung ein. Anschließend wird die Situation im Speziellen auf Leutkirch bezogen untersucht, um nachfolgend verschiedenste Lösungsansätze aufzuzeigen und zu bewerten.
Am 1. 9. 2009 ist das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) in Kraft getreten. Durch die Reform wurde das Nebeneinander von Vorschriften des FGG, der ZPO und der Hausratsverordnung beseitigt und eine einheitliche Verfahrensordnung geschaffen. Die im Zentrum dieser Arbeit stehenden Abstammungssachen wurden ausnahmslos als Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ausgestaltet. Die Arbeit befasst sich mit der Thematik, inwiefern sich das neue Verfahrensrecht auf die Rolle des Jugendamtes als Ergänzungspfleger bei der Vaterschaftsanfechtung und als Beistand bei der Vaterschafts-feststellung auswirkt und versucht ein erstes Fazit über die neu ausgestalteten Abstammungssachen nach einem Jahr FamFG zu ziehen.
Mit einem Anteil von 59,4 km hat der Ostalbkreis die längste zusammenhängende Limeslinie in Baden-Württemberg. Mit der Ernennung zum UNESCO-Weltkulturerbe im Juli 2005 bieten sich neue Vermarktungsmöglichkeiten für das kulturelle und touristische Alleinstellungsmerkmal an, um mehr Gäste in den Ostalbkreis zu ziehen. Vor allem durch eine stärkere Vermarktung und Kommunikation sollen mehr Freizeiturlauber erreicht werden. Um die touristische Nachfrage im Ostalbkreis auszubauen, musste eine intensive Angebots- und Produktentwicklung mit Unterstützung von allen touristischen Kompetenzen durchgeführt werden. Eine Analyse des Reisemarktes war die Voraussetzung, um marktgerechte Produkte anbieten zu können. Die Analyse ergab, dass der Ostalbkreis zum Thema Limes und Römer sehr gut aufgestellt ist. Das große Potenzial wurde jedoch bisher für touristische Vermarktung nicht ausgereizt. Der darauf aufbauende Workshop hatte deshalb zum Ziel Produkte für Tagestouristen und Kurzurlauber zum Limes zu entwickeln, die in der nächsten Saison buchbar sind. Entstanden sind drei Produktlinien zum Thema Wandern, Radfahren und den erlebnisreichsten Limesorten. Kreativität, Erinnerung und an die Zielgruppen angepasste Kriterien standen dabei im Vordergrund. Für die Vermarktung wurden Marketing-Konzepte entwickelt, die es nun umzusetzen gilt.
Das Landratsamt Biberach erwartet auf Grund der ermittelten Altersstruktur unter den Mitarbeitern in den nächsten Jahren vermehrt Personalabgänge in Führungs-positionen. Um die optimale Besetzung dieser Arbeitsplätze sicherzustellen und gleichzeitig den eigenen Mitarbeitern neue Perspektiven innerhalb des Landratsamtes bieten zu können, ist eine Erweiterung des Personalentwicklungs-konzeptes, durch ein Nachwuchsführungskräftetraining vorgesehen. Die vorliegende Arbeit hat zum Ziel, die zur Integration der Personalentwicklungs-maßnahme für Nachwuchsführungskräfte im Fortbildungsmanagement des Landratsamtes Biberach maßgeblichen Informationen und Daten zu ermitteln, um daraus ein Anforderungsprofil für Nachwuchsführungskräfte zu generieren, das zunächst als Grundlage der Teilnehmerauswahl im Bewerbungsverfahren fungiert und weiterhin der bedarfs- und anforderungsbezogenen Konzipierung der Trainingsmaßnahme dient. Dazu wird in einem ersten Schritt geklärt, welchen Stellenwert Personalentwicklung in der öffentlichen Verwaltung und speziell im Landratsamt Biberach erfährt und welche Intention sich hinter der Entscheidung zur Nachwuchsführungskräfte-entwicklung verbirgt. Zur Einführung in die Thematik werden Begrifflichkeiten der Eignungsdiagnostik und der Arbeits- und Anforderungsanalyse vermittelt, sowie verschiedene Methoden und Verfahren zur Erstellung des Anforderungsprofils erläutert und dessen personalpolitische Einsatzmöglichkeiten aufgezeigt. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in der systematischen Analyse und Auswertung von Stellenbeschreibungen derzeitiger Führungskräfte des Landratsamtes Biberach. Dabei werden deren Aufgaben- und Verantwortungsbereiche festgestellt und die zur Erfüllung notwendigen Anforderungen abgeleitet und gewichtet, um im Ergebnis ein Anforderungsprofil für die Position einer künftigen Führungskraft und ein Mindest-anforderungsprofil als Grundlage für die Auswahl der Teilnehmer der Trainingsmaßnahme aufzustellen.