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Institute
Lebensarbeitszeitkonten
(2010)
Mit Hilfe von Lebensarbeitszeitkonten soll dem Arbeitnehmer die Möglichkeit gegeben werden, über die Dauer seines Erwerbslebens hinweg, ein Guthaben anzusammeln und diesen dann zur Finanzierung seines Vorruhestandes zu verwenden ohne dabei Nachteile, wie z.B. Abschläge in der Rentenversicherung, zu erlangen. Diese Arbeit beschäftigt sich in erster Linie mit der Frage, ob Lebensarbeitszeitkonten in der Praxis effizient zur Finanzierung des Vorruhestandes eingesetzt werden können. Ein Vergleich zum ursprünglichen Altersteilzeitmodell und zu den traditionellen Wegen der betrieblichen Altersversorgung wird im letzten Abschnitt dieser Arbeit gezogen.
Inhalt der vorliegenden Arbeit ist die Personalentwicklung von Mitarbeitern in der öffentlichen Verwaltung. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Untersuchung der Anwendung und Bedeutung von unterschiedlichen Personalentwicklungsinstrumenten in den Kommunalverwaltungen. Hierfür wurden die Personalstellen von 135 kommunalen Behörden in Baden-Württemberg, darunter 100 Städte mit mehr als 20 000 Einwohnern und 35 Landratsämter, einer empirischen Untersuchung unterzogen. Mittels eines standardisierten Fragebogens wurde die jeweils gebräuchliche Personalentwicklungspraxis der Organisationseinheiten schriftlich abgefragt. Ziel dieser Befragung ist, die gängige Personalentwicklungspraxis in den kommunalen Behörden zu untersuchen. Wesentliche Fragestellungen dabei sind: - Welche Bedeutung hat Personalentwicklung in der Praxis? - Welche Ziele werden bei der Personalentwicklung der Mitarbeiter verfolgt? - Welche Instrumente und Methoden der Personalentwicklung kommen zum Einsatz? - Wie stellt sich die praktische Vorgehensweise bei der Durchführung von Personalentwicklungsmaßnahmen dar? Zunächst wird in Kapitel 2 auf die Zielsetzung und Bedeutung, sowie die damit einhergehende Problemstellung eingegangen. Ebenso werden die an der Personalentwicklung beteiligten Personenkreise und die Anforderungen an diese behandelt , bevor im 3. Kapitel Arten und Methoden der Personalentwicklung näher beschrieben werden. Das 4. Kapitel erläutert die Planung und Durchführung der empirischen Untersuchung, sowie die Methoden der Datenerhebung und Datenauswertung. Kapitel 5 stellt anschließend die Ergebnisse der Umfrage dar. Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse erfolgt in Kapitel 6 eine Schlussbetrachtung, welche erkannte Problematiken bei der Personalentwicklungspraxis aufzeigt. Abschließend geben Handlungsempfehlungen einen kurzen Ausblick.
Das Auswahlverfahren für den Beruf der Verwaltungsfachangestellten bei der Stadt Tauberbischofsheim
(2010)
Die vorliegende Diplomarbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob sich der Eignungstest der I. A. P. Unternehmensberatung und die Arbeitsprobe der Stadt Tauberbischofsheim gleich gut zur Auswahl von Verwaltungsfachangestellten eignen oder Unterschiede in der Eignung bestehen bzw. eine Kombination der beiden Verfahren die beste Lösung darstellt. Um dies beurteilen zu können werden anhand der DIN 33430 die Qualitätskriterien in der Personaldiagnostik erläutert. Anschließend die verschiedenen Auswahlinstrumente kurz vorgestellt und näher auf den Eignungstest und die Arbeitsprobe eingegangen. Nach der Aufstellung der Hypothesen werden konkret am Beispiel der Stadt Tauberbischofsheim die beiden Verfahren beschrieben und auf Basis der Arbeitsprobe zur Berufsbezogenen Intelligenz für Büro- und kaufmännische Tätigkeiten (AZUBI-BK) von Yvonne Klingner ein neues Konzept zur Kombination der Instrumente entwickelt. Bei der Überprüfung der Hypothesen werden folgenden Ergebnissen festgestellt: - Es gibt Unterschiede in der Eignung von Eignungstest und Arbeitsprobe, die Arbeitsprobe 2008 ist weniger und die Arbeitsprobe 2009 besser geeignet als der Eignungstest. - Die Abwandlung des AZUBI-BK ist am besten zur Auswahl von Verwaltungsfachangestellten geeignet. Die Unterschiede zwischen den Verfahren sind jedoch nicht gravierend, so dass es bei der Wahl der Methode auf die jeweilige Situation bzw. Philosophie der Kommune ankommt. Keines der überprüften eignungsdiagnostischen Instrumente ist optimal.
Die vorliegende Diplomarbeit soll deshalb einen Überblick über den Umgang mit UMF geben und auf die wichtigen Aspekte und die kritischen Punkte hinweisen. Der Schwerpunkt liegt auf der Umsetzung der in § 42 SGB VIII gesetzlich verankerten Verpflichtungen des Jugendamts zur Inobhutnahme und zur Bestellung einer Vormundschaft für UMF. Hierzu werden die rechtlichen Grundlagen erläutert und eine mögliche Umsetzung in der Verwaltungspraxis am Beispiel der Stadt Stuttgart dargestellt, da das dortige Jugendamt bereits seit mehreren Jahren in besonderem Ausmaß mit der Problematik der UMF konfrontiert ist und deshalb bereits über viel Erfahrung und Spezialwissen verfügt. Thematisiert werden hierbei auch die besondere Problematik der Altersbestimmung, da in letzter Zeit zunehmend unbegleitete Flüchtlinge ankommen, bei denen Zweifel daran bestehen, ob die Altersangaben tatsächlich der Wahrheit entsprechen oder ob die jungen Menschen eventuell bereits als volljährig zu beurteilen sind. In diesem Zusammenhang stellt sich dann auch die Frage, nach welchem Recht die Beurteilung der Minderjährigkeit zu erfolgen hat und wie mit unbegleiteten jungen Menschen verfahren werden muss, bei denen angenommen wird, dass sie zwar bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben, bei denen nach ihrem Heimatrecht die Volljährigkeit jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt eintritt. Des Weiteren soll ein grober Überblick über die besonderen Aufgaben gewährt werden, die im Rahmen der Führung der Vormundschaft für UMF zu bewältigen sind und die zusätzlich zu den ‚normalen‘ Aufgaben einer Vormundschaft anfallen und teilweise besondere Kenntnisse erfordern.
Aufgrund des demographischen Wandels in Deutschland wird die Anzahl der Senioren in Zukunft stark zunehmen. Die Auswirkungen werden besonders in den Kommunen spürbar sein. Daher ist es in den Städten und Gemeinden schon jetzt von großer Bedeutung eine nachhaltige Seniorenpolitik zu betreiben. Anhand der Stadt Bad Mergentheim wird der Weg zu einer rundum seniorenfreundlichen Kommune beschrieben.
Kapitel 2 zeigt auf, dass die neue EU-Dienstleistungsrichtlinie (DLR) zu einem Veränderungsprozess führt, dem sich die Kommunen anpassen müssen. Sie sind außerdem gezwungen, sich neu zu modellieren und auszurichten. In Zeiten der Finanznot, bedingt durch die globale Wirtschaftskrise und den ausbleibenden Steuereinnahmen, brauchen die Kommunen eine Zukunftsperspektive für ihre Planung und ihre Politik. Sachzwänge des Alltags schließen die Zukunftsorientierung in aller Regel faktisch aus. Diese Arbeit zeigt die Folgen eines Nicht-Handelns auf und animiert zum Handeln in Form von strategischer Planung. Kommunen müssen sich dem Widerstreit zwischen kurzfristig zu bewältigenden Tagesanforderungen und der Notwendigkeit, langfristige Entwicklungen im Auge zu behalten, stellen. Damit verbunden liegt in Kapitel 3 der Schwerpunkt dieser Arbeit: ein Gutachten mit beratenden und bewertenden Elementen zur Anwendung der Szenariotechnik bei Kommunen. Mit diesem kann jede Kommune den für sich geeigneten Szenario-Prozess planen und umsetzen. Kommunen müssen konsistente und zusammenhängende Zukunftsvorstellungen entwickeln, aus denen intelligente, funktionierende Maßnahmen ableitbar und umsetzbar sind. Diese Arbeit motiviert, die DLR nicht nur eins zu eins umzusetzen, sondern darüber hinaus ihr Potential zu erkennen und zu nutzen. Hieraus abgeleitet vermittelt sie die Erkenntnis, dass die DLR ein Veränderungskatalysator is: die Kommunen müssen ohnehin handeln, warum dann nicht über das Verlangte hinaus? Um das zu erleichtern, bleibt nur ein Weg: der der Szenariotechnik.
Diese Diplomarbeit befasst sich neben der aktuellen Rechtslage in der Vaterschaftsbegutachtung auch mit den naturwissenschaftlichen Grundlagen im Bereich der Humangenetik. Der Zweck ist, diese Wissenschaft für Laien verständlich zu erklären und kritisch zu hinterfragen. Folglich werden mögliche Problemfelder erläutert und zur Vermeidung dieser Fehlerquellen Lösungsvorschläge erarbeitet.
Zum besseren Verständnis der nachfolgenden Teile werden im zweiten und dritten Kapitel die Grundlagen für den Hauptteil dieser Arbeit gelegt. Im zweiten Kapitel wird auf die BauNVO allgemein eingegangen. Es wird aufgezeigt, welche Fassung der BauNVO für welche Bebauungspläne gilt. Ebenso werden die allgemeinen Vorschriften des § 1 BauNVO erläutert. Kapitel drei widmet sich der begrifflichen Unterscheidung von Vergnü-gungsstätten und der Spielhallen im Besonderen und ob die Vergnü-gungsstätten vom Begriff der Gewerbebetriebe erfasst werden. Desweiteren wird die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten in den einzel-nen Baugebieten nach der BauNVO 1990 dargestellt (4). Abgerundet wird das Kapitel mit Erläuterungen zu § 15 BauNVO, der im Einzelfall zur Un-zulässigkeit eines Vorhabens führen kann (Gebot der Rücksichtnahme). Den breitesten Raum dieser Bachelorarbeit nimmt Kapitel 5 ein, das die bauplanungsrechtlichen Steuerungsmöglichkeiten einer Kommune gegen Vergnügungsstätten und insbesondere gegen Spielhallen aufzeigen soll. Da die besonderen Festsetzungen des § 1 Absatz 4 ff. BauNVO im Rah-men eines Bebauungsplans gute Möglichkeiten zur Einschränkung eines Vorhabens bieten, wird auf diese ausführlich eingegangen. Um zu ge-währleisten, dass die Kommune ihre Planungen verwirklichen kann, ste-hen ihr Instrumente zur Sicherung zur Verfügung. Gerade im Zusammen-hang mit der Spielhallenproblematik spielen die Veränderungssperre und die Zurückstellung von Baugesuchen eine bedeutende Rolle. Ebenso wie die Sicherungsinstrumente kann für eine Kommune die Entwicklung eines Vergnügungsstätten- oder Spielhallenkonzepts wichtig sein; welche Schrit-te hierbei unternommen werden sollten und was dabei zu beachten ist wird dargestellt. Zuletzt werden weitere Möglichkeiten im Bauplanungs-recht sowie Bauordnungsrecht, Gewerberecht und Steuerrecht aufgeführt, aber nicht weiter thematisiert. Die Möglichkeit eines Schadensersatzanspruchs (6) sowie ein zusammen-fassendes Fazit mit Ausblick (7) schließen die Arbeit ab.
Dieses Werkes nimmt auf die politische Situation der Städte Böblingen und Sindelfingen Bezug, die bildhaft gesprochen zwischen zwei Stühlen stehen. Die gegenwärtige Zusammenarbeit steht der denkbaren zukünftigen organisatorischen Konzentration (Fusion) gegenüber. Keine Gemeinde kann alle Bedürfnisse und Ansprüche ihrer Bewohner restlos abdecken. Kommunen sind in den verschiedensten Bereichen, wie Arbeit, Wohnen, Zusammenleben von Jung und Alt, Bildung, Integration von Migranten, Wirtschaftsförderung, Familie, Kultur und Freizeit inmitten der eigenen Gemeinden- oder Stadtgrenzen, aber auch darüber hinaus, tätig. Wie kann es also für eine einzelne Kommune möglich sein, all diese Aufgabengebiete in ihrer Art und Güte erfolgreich umzusetzen und den Bürgerinnen und Bürger die Leistung in der entsprechenden Qualität und Quantität weiterhin anzubieten? Die Bedeutung des Kollektivs, der Gemeinde oder der Stadt wird in Anbetracht der Globalisierung, der Internationalisierung, der wachsenden sozialen Ungerechtigkeit, des Anstiegs der Arbeitslosenzahlen und der Arbeiterarmut in Zukunft noch weiter ansteigen. Da ist es sinnvoll frühzeitig darüber nachzudenken, welche Veränderungen die Zukunft mit sich bringen könnte.
Bürgerschaftliches Engagement ist eine tragende Säule in unserer Gesellschaft. Bürgerinnen und Bürger, die sich aktiv in das Gemeinwesen einbringen und demokratische und soziale Strukturen mit Leben erfüllen, sind das Fundament unserer Gesellschaft. Wir leben alle von denjenigen, die sich über das gewöhnliche Maß hinaus in das gesellschaftliche Leben einbringen. Um dieses Fundament nicht zu beschädigen, bedarf es öffentlicher und politischer Anerkennung sowie intensiver Förderung und Unterstützung. Zur Engagementkultur gehört auch immer eine Anerkennungskultur. Es muss immer wieder darauf hingewiesen werden, dass nicht nur die bezahlte Erwerbsarbeit viel wert ist, sondern dass vor allem das unbezahlte Bürgerschaftliche Engagement Anerkennung verdient. Daher handelt diese Arbeit von der Anerkennungskultur von Bürgerschaftlichem Engagement am Beispiel der Stadt Stuttgart.
Pflegezeit- und Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - arbeits- und sozialrechtliche Bedeutung
(2010)
Immer mehr Erwerbstätige stehen vor dem Problem, Familie und Beruf in Einklang bringen zu müssen. So gaben zum Beispiel von 4,9 Millionen Teilzeitbeschäftigten im Jahr 2008, 1,3 Millionen (26,6 %) als Hauptgrund für ihre Teilzeitbeschäftigung, die Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen an. In dieser Situation stellt sich für die Erwerbstätigen häufig die Frage, wie und in welchem Umfang sie im Falle der Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen abgesichert sind. In diesem Zusammenhang hat der Gesetzgeber mit dem zum 01.07.2008 in Kraft getretenen Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), in Kraft seit 01.01.2007, Rahmenbedingungen geschaffen, die eine sozial- und arbeitsrechtliche Absicherung bei Erziehung und Pflege ermöglichen sollen. In der vorliegenden Arbeit wird untersucht, welche sozial- und arbeitsrechtlichen Regelungen für Erziehende und Pflegende im Zusammenhang mit den vorstehend genannten Gesetzen von Bedeutung sind. Das Hauptaugenmerk ist dabei auf sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerichtet. Zusätzlich werden in einem Vergleich die jeweiligen sozial- und arbeitsrechtlichen Gesichtspunkte der beiden Gesetze gegenübergestellt. Unterschiede werden verdeutlicht und bewertet. Besonders wird die unterschiedliche Bewertung von Zeiten der Pflege und Erziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung herausgearbeitet.
Inhalt der Arbeit sind neben Wandel und Folgen des Alkoholkonsums die bisherigen Maßnahmen des Gesetzgebers und anderer Stellen auf diesem Themengebiet. Das Hauptaugenmerk liegt auf der von der Großen Kreisstadt Öhringen erlassenen Allgemeinverfügung über das Verbot der Abgabe und des Konsums branntweinhaltiger Getränke.
Im ersten Teil dieser Arbeit werden die Aufgaben der Jugendämter beim Kinderschutz dargelegt und Berührungspunkte und Schnittstellen zum Familiengericht unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage aufgezeigt. Da für die Bewältigung dieser neuen Aufgaben und Herausforderungen die Kooperation zwischen den Institutionen eine große Rolle spielt, ist es wichtig, die Bedeutung dieses Begriffs zu erläutern, sowie darzustellen, unter welchen Voraussetzungen eine Verbesserung der Kooperationsstrukturen erreicht werden kann. Im zweiten Teil werden die Ergebnisse, der im Rahmen dieser Arbeit durchgeführten empirischen Untersuchung zur Kooperation zwischen den Jugendämtern und Familiengerichten im Kinderschutz dargestellt. Sie vermitteln einen Eindruck darüber, wie die Kooperation von den beteiligten Institutionen und Ihren Mitarbeitern aktuell beurteilt wird und welche Erwartungen die Kooperationspartner für eine gelingende und erfolgreiche Zusammenarbeit jeweils aneinander haben.
Mit dieser Diplomarbeit werden die einzelnen Schritten sowie die verschiedenen Methoden bei der Bewertung des Infrastrukturvermögens dargestellt. Dabei wird vor allem auf die Schwierigkeiten bei der Bewertung sowie die Kosten der Umstellung eingegangen. Abschließend soll mit dieser Arbeit dazu beigetragen werden, den Kommunen die Angst zu nehmen, die sich noch nicht an die Umstellung auf das Neue Haushaltsrecht herantrauen.
Wohn-Riester
(2010)
Es wird in der Praxis immer mehr deutlich, dass die dringende Notwendigkeit eines regen Kontakts zwischen Vormund und Mündel nicht von jedem gesehen wird. Oftmals wird vergessen den Blick auf die Betroffenen, die Kinder und Jugendlichen, zu richten. Um herauszufinden, ob die heutigen rechtlichen Grundlagen zu einer, in der Praxis umzusetzenden mündelorientierten Vormundschaft ausreichen, muss an das Klientel, die Kinder und Jugendliche, herangetreten werden, um sie nach ihrer Meinung zu fragen. Um die Sicht von Mündeln zur Vormundschaft und die Erfahrungen mit ihrem Vormund zu ermitteln, wurden für diese Diplomarbeit von der Autorin sieben Jugendliche aus zwei Kreisjugendämtern interviewt. Es wird zudem näher auf den Referentenentwurf zur Änderung des Vormundschaftsrechts eingegangen und die bisherigen Studien zur Vormundschaft aus Sicht der Mündel dargestellt. Anschließend wird die Befragung der Autorin ausgewertet und die Kernpunkte werden herausgearbeitet. Ergänzend werden am Schluss mögliche Ansätze zu einer verbesserten mündelorientierteren Vormundschaft vorgestellt.
Im Zuge der Umsetzung des Neuen Steuerungsmodells gewinnt auch die Dienst-leistungsqualität zunehmend an Bedeutung. Die Zielsetzung dieser Diplomarbeit besteht darin, die Stärken und Schwächen der Dienstleistungsqualität im Bereich Beurkundungen beim Jugendamt aufzuzeigen und Lösungsansätze für bestehende Defizite zu entwickeln. Um die Grundlagen für die Bearbeitung dieser Themenstellung zu erhalten, wurden an alle Jugendämter in Baden-Württemberg Fragebögen. Sowohl Kunden als auch Mitarbeiter der Jugendämter wurden zum derzeitigen Qualitätsstand befragt. Die Auswertung der Fragebögen ergab grundsätzlich ein positives Ergebnis für die bestehende Dienstleistungsqualität bei Beurkundungsvorgängen. Ein Dienstleistungsdefizit sahen jedoch sowohl die Urkundspersonen als auch die Kunden im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. Deshalb wurde nach den allgemeinen Erläuterungen zu den Themen Dienstleistungsqualität und Beurkundungen anhand einer Handlungsempfehlung zur Verbesserung der Dienstleistungsqualität ein möglicher Lösungsansatz aufgezeigt. Anschließend folgen, als Strategie zur Zielerreichung, allgemeine Ausführungen zum Thema „Öffentlichkeitsarbeit“, um die Voraussetzungen für die Umwandlung des Dienstleistungsdefizits in eine Dienstleistungsstärke aufzuzeigen. Eine konkrete Umsetzung dieses Lösungsvorschlages zur Verbesserung der Dienstleistungsqualität im Bereich Beurkundungen erfolgte durch die Entwicklung von speziellen Informationsblättern und einer Broschüre „Beurkundungen im Kindschaftsrecht“.
Das Urheberrechtsgesetz - Wirksamer Schutz gegen Diebstahl von Filmen und Musik aus dem Internet ?
(2010)
Die Entwicklungen in der Technik und im Internet gehen so schnell voran, dass das UrhG mehrfach novelliert werden musste, um die Interessen der Urheber im Internet zu schützen. Wie sich das UrhG entwickelt hat und welchen Einfluss das Internet darauf hatte, wird in Kapitel 2 dargestellt. Ob dem illegalen Bezug von Filmen und Musik über das Internet durch das UrhG und seine Novellierungen Einhalt geboten werden kann, ist allerdings fraglich und erfordert eine genauere Untersuchung. Der Bezug von CDs und DVDs wird in dieser Arbeit allerdings nicht untersucht. Vielmehr geht es um den Bezug digitalisierter Filme und Musik über das Internet. Es gibt verschiedene Möglichkeiten Filme und Musik über das Internet zu beziehen. Um zu bewerten, welche davon legal und welche illegal sind, ist es nötig die Funktionsweise der einzelnen Bezugsmöglichkeiten zu verstehen. Diese werden in Kapitel 3 erläutert. In Kapitel 4 werden die einzelnen Vorgänge, welche bei den Bezugsmöglichkeiten stattfinden urheberrechtlich bewertet. Hier wird sich zeigen, welche Bezugsmöglichkeiten eine Verletzung des UrhG darstellen. Mit welchen Gesetzesgrundlagen gegen die Verletzer des UrhG vorgegangen werden kann, wird unter Kapitel 5 aufgezeigt. Da im Internet weltweit und immer anonymer agiert werden kann, ist auch zu untersuchen, ob die Verletzer identifiziert werden können. Weiterhin ist zu klären, ob gegen die Verletzer tatsächlich rechtliche Schritte eingeleitet werden. Dies wird ebenfalls in Kapitel 5 dargestellt. Ob das UrhG einen wirksamen Schutz gegen Diebstahl von Filmen und Musik aus dem Internet darstellt, wird abschließend in Kapitel 6 ausgeführt. Des Weiteren wird dort aufgeführt, welche Maßnahmen getroffen werden können, um dem Diebstahl Einhalt zu gebieten.
Die Diplomarbeit zeigt auf, wie verständlich und bürgernah Verwaltungssprache heute ist und inwiefern sie eine Kommunikationsbarriere zwischen Bürger und Verwaltung darstellt. Nach einem geschichtlichen Abriss werden zunächst die themenrelevanten Grundlagen und die fachsprachlichen Merkmale erläutert. Im Anschluss wird der Weg zur bürgernahen Verwaltungssprache aufgezeigt, an den sich eine empirische Erhebung anschließt. Nach der Auswertung werden sowohl literarische als auch eigene Handlungsempfehlungen aufgezeigt, welche den Weg zu einer bürgernäheren Sprache ebnen könnten.
Die gleichwertige Einbeziehung ökonomischer, ökologischer und sozialer Aspekte im Bereich des kommunalen Beschaffungswesens ein Handlungsfeld um auch auf kommunaler Ebene eine nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten. Dieses Gebiet ist insgesamt weitgehend unerforscht, gibt es doch in Baden-Württemberg weniger als 30 Kommunen, welche ihr Beschaffungswesen zu großen Teilen oder vollständig am Nachhaltigkeitsgedanken in seiner tatsächlichen Bedeutung ausrichten. Stellt sich also die Frage: Woran hapert es? In dieser Arbeit wird an Hand von 6 Beispielskommunen, welche im gewissen Sinn eine Vorreiterrolle auf diesem Gebiet innehaben, untersucht welche Chancen und Herausforderungen sich bei der Einbeziehung des Nachhaltigkeitsgedankens in im Bereich des kommunalen Beschaffungswesens ergeben. Hierbei werden vor allem die praktischen Erfahrungen in mehreren Teilbereichen aus Sicht der Kommunen dargestellt: 1. organisatorische und , rechtliche Voraussetzung im Vorfeld der Einführung 2. Umsetzung vor Ort incl. Aufwand, Kosten und Einsparmöglichkeiten 3. Begleitende Effekte bezüglich Mitarbeiterschaft, Synergien sowie Bürgerschaft 4. Allgemeine Hemmnisse und Anforderungen an künftige Rahmenbedingungen
In der vorliegenden Diplomarbeit wird am Beispiel der Kunst am Bau der Begriff des Kunstwerkemanagements erläutert, welche Gründe es dafür gibt und wie es tatsächlich umgesetzt wird. Zudem werden Vorschläge für eine Verbesserung des derzeitigen Vorgehens genannt und Prognosen für die weitere Entwicklung abgegeben.
Der Schwerpunkt dieser Diplomarbeit ist die Darstellung der Möglichkeiten von Vereinbarkeit von Beruf des Bürgermeisters und der Familie aus der Sicht amtierender Bürgermeister sowie die Aussichten auf Verbesserung der gegenwärtigen Bedingungen. Abschließend soll die Frage beantwortet werden, ob der Beruf des Bürgermeisters unter dem Aspekt Beruf und Familie ein Traumberuf oder ein Alptraum ist.
Non-Standard-Annuities
(2010)
In der vorliegenden Arbeit möchte ich einen Überblick über eine Innovation auf dem privaten Rentenversicherungsmarkt geben: Nämlich über die Non - Standard - Annuities. Es geht also um individuell kalkulierte Renten. Die Innovation besteht darin, dass bei der Festlegung der Rentenhöhe, die verbleibende Lebenserwartung des Versicherten mit berücksichtigt wird. Liegt diese unter dem statistischen Mittel (ergibt sich aus der Sterbetafel), so wird die Rentenhöhe entsprechend angepasst. Jeder Versicherte erhält damit ein faires Preis- Leistungsverhältnis. Im anschließenden ersten Teil (bis Seite 22) wird ein Überblick über das Gesamtvorhaben gegeben: Warum und wie sich die individuell kalkulierten Renten entwickelt haben? Welche verschieden Formen dieser Renten gibt es? Und wie sich diese Renten in der Versicherungsmathematik unterscheiden? Das zweite Kapitel (bis Seite 52) widmet sich der Darstellung der auf dem deutschen Markt erhältlichen individuell kalkulierten Renten. Von einer Pflegerentenoption bis zu einer Raucher- Rente ist dabei alles vertreten. Der letzte Teil (ab Seite 53) thematisiert das mögliche Potential der individuell kalkulierten Renten. Wie verändert sich damit die Situation für Anbieter herkömmlicher Renten?
Vorliegende Diplomarbeit aus dem Bereich des Familienrechts stellt das Vaterschaftsanfechtungsrecht des biologischen Vaters, das im Jahr 2004 eingeführt wurde, mit all seinen Besonderheiten vor. Im Mittelpunkt steht dabei die Erläuterung der Anfechtungsvoraussetzungen, die für ein erfolgreiches Anfechtungsverfahren erfüllt sein müssen. Darüber hinaus wird die Verfassungskonformität des geltenden Anfechtungsrechts bestätigt.
Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Konzeption und Umsetzung eines strategischen Steuerungsinstrumentes beim VfB Stuttgart. Das Neue an diesem Instrument stellt die branchenspezifische Funktionserweiterung auf Basis der Balanced Scorecard dar. Es gibt verschiedene Betrachtungsmöglichkeiten der Balanced Scorecard. Das Ziel dieser Arbeit ist die Analyse der Balanced Scorecard als Instrument für den kommerziellen Sportbereich.
Diese Diplomarbeit soll verschiedene Integrationsmaßnahmen der Stadt Sindelfingen mit Hilfe von 2 Fragebögen und einem strukturierten Interview untersuchen. 1. Einleitung 1.1 Bedeutung von Integrationsmaßnahmen 1.2 Begriffserläuterungen 2. Vorstellung der Modellgemeinde Sindelfingen 3. Integrationsmaßnahmen 3.1 Internationaler Ausschuss 3.2 Integrationsbeauftragter 3.3 Christlich-Islamischer Dialog 3.4 Integrationskurse 4. Untersuchung der Integrationsmaßnahmen 5. Ausblick
Die Arbeit geht nach einer kurzen Vorstellung der Stadt Leutkirch im Allgäu und der Definition des Begriffs „Vandalismus“ zuerst auf die verschiedenen Erscheinungsformen und deren strafrechtliche Würdigung ein. Anschließend wird die Situation im Speziellen auf Leutkirch bezogen untersucht, um nachfolgend verschiedenste Lösungsansätze aufzuzeigen und zu bewerten.
Diese Arbeit soll einen Überblick über die Thematik Arbeitszeugnisse vermitteln. Es wird auf die gesetzlichen Grundlagen, die Rechtsprechung und die wichtigsten Punkte im Zeugnisrecht (z. B. Rechtsanspruch, Zeugnisarten, Zeugnisgrundsätze, Form, Fristen, Rechtsschutz, Schadensersatz) eingegangen. Das qualifizierte Zeugnis mit Aufbau, Sprache, Inhalt und häufige Fehlerquellen werden näher dargestellt. Eine Zeugnisanalyse wird noch zum Schluss durchgeführt.
In den ersten Kapiteln dieser Arbeit werden die Instrumente erläutert, die eine Steuerung mit der Budgetierung überhaupt erst ermöglichen. Anschließend wird kurz der allgemeine Stand in Göppingen erläutert um dann mit Hilfe der Stadtbibliothek Göppingen als Musterbereich ins Detail zu gehen. Hierbei werden die Ziele und Kennzahlen der Bibliothek herausgearbeitet und mit anderen Kommunen in Baden-Württemberg verglichen, wobei hier nur Bezug auf den Verwaltungs- bzw. Ergebnishaushalt genommen wird. Darauf folgen Handlungsempfehlungen, am Beispiel der Stadtbibliothek, wie mit Hilfe der Budgetierung und ihrer Instrumente eine Steuerung in Zukunft in Göppingen erfolgen könnte. Den Abschluss bildet ein Resümee über die in dieser Arbeit gewonnenen Erkenntnisse und ein Ausblick auf die mögliche weitere Entwicklung in Göppingen
Das Unterhaltsrecht und das Unterhaltsvorschussrecht in Deutschland und Österreich - ein Vergleich
(2010)
In dieser Arbeit wurden die rechtlichen Grundlagen des Kindesunterhalts und der dazugehörigen Unterhaltsvorschussleistungen in Deutschland dargelegt und den entsprechenden österreichischen Rechtsvorschriften gegenübergestellt. Die Systematiken von Unterhaltsrecht und Unterhaltsvorschussrecht in Deutschland und Österreich wurden jeweils analysiert und anschließend verglichen. Dabei wurde teilweise auch auf die Verwaltungs- und Gerichtspraxis eingegangen und deren Arbeit vorgestellt. Der Vergleich des Unterhaltsrechts und der Vergleich des Unterhaltsvorschussrechts wurden von zwei Studenten getrennt voneinander verfasst: Teil A beinhaltet zunächst das deutsche Kindesunterhaltsrecht erläutert dann anschaulich das Kindesunterhaltsrecht in Österreich und vergleicht beides miteinander. Teil B wurde von der anderen Studentin bearbeitet und handelt von dem deutschen Unterhaltsvorschussrecht, das anschließend mit dem umfassend dargestellten österreichischen Unterhaltsvorschussrecht verglichen wird. Denn Schluss bildet ein Fazit, das das Zusammenwirken von Beistandschaft und Unterhaltsvorschusskasse der beiden Länder erläutert.
Die Arbeit führt zunächst der demografische Wandel und dessen Auswirkungen auf die Altersstrukturen der Bevölkerung und der Beschäftigtensituation auf. Anschließend erfolgt eine Erläuterung der Begriffe „Ältere Mitarbeiter“, „Gesundheit“, „Betriebliche Gesundheitsförderung“, Betriebliches Gesundheitsmanagement“ und „lebensphasenorientierte Personalpolitik“. Im nächsten Kapitel erfolgt eine Vorstellung der Veränderungen im Alterungsprozess und dessen Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit. Das vierte Kapitel erläutert das Gesundheitsmanagement. Zu diesem Zwecke werden die Begriffe Gesundheitsprävention und Gesundheitsförderung zueinander abgegrenzt. Kapitel fünf beschäftigt sich mit dem Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg. Hier wird die praktische Umsetzung von gesundheitsvorsorglichen und gesundheitsfördernden Maßnahmen dargestellt werden. Mittels eines Fragebogens ist ein Teil des Personals zum Gesundheitsmanagement befragt worden.
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den krankheitsbedingten Fehlzeiten der Beamten und Beschäftigten des Regierungspräsidiums Stuttgart des Jahres 2008. Anhand einer Statistik wurden die Werte ermittelt und erstmals detailliert ausgewertet. Die Fehlzeitenquote beträgt 5,9 %, der Median liegt bei 6 Arbeitstagen. Nach Klärung der Ausgangslage und Festlegung der Ziele werden zunächst verschiedene Begrifflichkeiten voneinander abgegrenzt. Es folgt eine Darstellung der Einflussgrößen auf Fehlzeiten. Danach wird auf die Vergleichbarkeit von Fehlzeitenstatistiken näher eingegangen. Eine ausführliche Darstellung der Erhebungsmethoden, einschließlich einer datenschutzrechtlichen Betrachtung und ein Blick auf die Organisations- und Personalstruktur des Regierungspräsidiums folgen. Im Rahmen dieser Arbeit wird überprüft, wie die Fehlzeiten beim Regierungspräsidium Stuttgart verteilt sind und ob es Zusammenhänge zwischen dem Alter, dem Geschlecht, der Schwerbehinderung, den Entlohnungsbedingungen, der Art des Beschäftigungsverhältnisses und der Anzahl der Fehlzeiten gibt. Dafür werden sechs Hypothesen aufgestellt. Dabei können die Alternativhypothesen bestätigt werden. Die anschließende Diskussion rundet die Arbeit ab.
Am 1. 9. 2009 ist das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) in Kraft getreten. Durch die Reform wurde das Nebeneinander von Vorschriften des FGG, der ZPO und der Hausratsverordnung beseitigt und eine einheitliche Verfahrensordnung geschaffen. Die im Zentrum dieser Arbeit stehenden Abstammungssachen wurden ausnahmslos als Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ausgestaltet. Die Arbeit befasst sich mit der Thematik, inwiefern sich das neue Verfahrensrecht auf die Rolle des Jugendamtes als Ergänzungspfleger bei der Vaterschaftsanfechtung und als Beistand bei der Vaterschafts-feststellung auswirkt und versucht ein erstes Fazit über die neu ausgestalteten Abstammungssachen nach einem Jahr FamFG zu ziehen.
Diese Diplomarbeit befasst sich mit der Bedeutung des Wahlkampfmottos im Bürgermeisterwahlkampf in Baden-Württemberg. Grundlage hierfür sind die Wahlkampfmottos des Regierungsbezirks Stuttgart der Jahre 2007 – 2009. Die Bedeutung des Wahlkampfmottos auf kommunaler Ebene wird mit der Bundes- und Landesebene verglichen. Auf die Rahmenbedingungen des Amtes des Bürgermeisters in Baden-Württemberg und den Wahlkampf um das Amt des Bürgermeisters im Allgemeinen wird ebenfalls eingegangen.
Stellt die Gewerbesteuer in ihrer heutigen Form noch eine geeignete Kommunalfinanzierung dar?
(2010)
Nach der Darstellung der rechtlichen Grundlagen der Gewerbesteuer wird auf die geschichtliche Entwicklung sowie auf die Rechtfertigungsproblematik der Gewerbesteuer eingegangen. Im weiteren Verlauf dieser Arbeit wird auf die Bedeutung der Gewerbesteuereinnahmen für die Kommunalfinanzen als auch auf deren Entwicklung eingegangen bevor im Anschluss die Mängel und die Kritikpunkte an der Gewerbesteuer aufgezeigt und überprüft werden. Abschließend befassen sich die letzten Kapitel mit den rechtlichen Vorgaben und den Anforderungen an eine Reform der Gewerbesteuer wie auch mit der Darstellung zweier Reformmodelle und deren Betrachtung.
Die Umsetzung des ZIP - dargestellt am Beispiel ausgewählter baden-württembergischer Kommunen
(2010)
Diese Arbeit behandelt das Zukunftsinfrastrukturprogramm (ZIP) des Konjunkturpakets II, welches im Januar 2009 als Reaktion auf die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise von der Bundesregierung beschlossen wurde. Mit Hilfe von Interviews mit vier Kommunen wurde untersucht wie das ZIP in den Kommunen umgesetzt worden ist, und ob das Ziel der Regierung, eine Abschwächung der Krise durch Stärkung der Nachfrage, erreicht wurde.
Die Diplomarbeit beinhaltet eine empirische Untersuchung zu o. g. Thema. Umfrageteilnehmer sind die Großen Kreisstädte, Landratsämter, Stadtkreise und Regierungspräsidien in Baden-Württemberg. Im Zentrum steht die Frage, welchen Stellenwert der mittlere Verwaltungsdienst hat und in welchen Bereichen Verwaltungswirte eingesetzt werden. Enthalten ist ebenfalls, welche Faktoren für die Anzahl der Ausbildungsplätze als relevant angesehen werden und ob die Beamten im mittleren Verwaltungsdienst als solche eingestellt werden. Ziel war eine Bestandsaufnahme der gegenwärtigen Situation und eine Zukunftsprognose für oder gegen die Beamtenlaufbahn. Insbesondere wurden Vergleiche mit dem Ausbildungsberuf zum/zur Verwaltungsfachangestellten gezogen. Darüber hinaus ist eine kritische Bewertung der Umfrageergebnisse enthalten.
Die vorliegende Diplomarbeit versucht die Frage zu klären, ob es möglich ist, Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, energetisch zu sanieren. Dazu werden, nach einer kurzen Einleitung, im zweiten Kapitel die denkmalrechtlichen Bestimmungen betrachtet. Hierbei wird untersucht, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit eine Sache unter Denkmalschutz gestellt werden kann und welche Pflichten sich daraus ergeben. Im dritten Kapitel wird die Energieeinsparverordnung 2009 mit Schwerpunkt Energieausweis beschrieben. Im vierten Kapitel wird auf einige Konfliktpunkte eingegangen, die sich im Zusammenhang mit dem Denkmalschutz ergeben. Hierbei liegt das Hauptaugenmerk auf dem Einbau neuer Fenster der Dämmung der Fassade, der Einbindung von erneubaren Energien und dem Bereich des Eigentums. Am Ende der Arbeit wir ein Fazit gezogen und die Eingangsfrage der Arbeit beantwortet.
In der Diplomarbeit wird die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur unterhaltsrechtlichen Behandlung von Kindergartenbeiträgen dargestellt. Außerdem wird aufgezeigt, wie diese Rechtsprechung im Arbeitsalltag der Beistände umgesetzt werden kann. Die tatsächlichen Auswirkungen auf die Praxis der Beistandschaft wurden im Rahmen einer Umfrage unter den Jugendämtern Baden-Württembergs untersucht.
Die vorliegende Arbeit richtet sich primär an kommunale Entscheidungsträger und Verwaltungsmitarbeiter, die aus der Umsetzung der rechtlich geforderten Maßnahmen der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (DLR) einen zusätzlichen Nutzen für ihre Kommune erzielen möchten, indem elektronische Bürgerbeteiligung als weiteres Element des E-Government eingeführt wird. Die Diskussion über elektronische Bürgerbeteiligung findet meist auf sehr allgemeinem Niveau statt: Kommunen sollten sich aufgrund der Forderung der Bürger nach mehr Transparenz und Beteiligung öffnen und eine Kultur der Partizipation schaffen. In dieser Diskussion finden sich jedoch kaum Ansatzpunkte für die alltägliche administrative Arbeit der Kommunen. In diesem Sinne beschäftigt sich vorliegende Arbeit vor dem Hintergrund der Vielzahl von Anforderungen an die Modernisierung des öffentlichen Sektors konkret mit Handlungsoptionen zur Erschließung neuer kommunaler Gestaltungsmöglichkeiten mittels elektronischer Kommunikationsinstrumente im Zuge der Umsetzung der DLR. Die Arbeit soll bei den Abwägungen zur Einführung einer elektronischen Bürgerbeteiligungsplattform eine Entscheidungshilfe zu Gunsten einer nachhaltig angelegten Umsetzung dieses Projekts sein. Es soll untersucht werden, ob und inwieweit elektronische Bürgerbeteiligung, wie sie durch das Projekt VoicE auf europäischer Ebene erstmals zum Einsatz gekommen ist, zur Modernisierung der Kommunalverwaltung beitragen kann. Dazu wird mit der Erläuterung der Modernisierung durch die DLR zunächst der Anlass für die Einführung elektronischer Bürgerbeteiligung und die damit einhergehenden Herausforderungen dargestellt (Kapitel 2). Dabei liegt der Schwerpunkt auf E-Government und elektronischer Bürgerbeteiligung als einer Teilstruktur. Auf europäischer Ebene gibt es bereits erste Bestrebungen im Bereich elektronischer Bürgerbeteiligung (Kapitel 3), deren Tauglichkeit und Einsatzfähigkeit anhand des Projekts VoicE auf kommunaler Ebene unter Berücksichtigung kommunaler Spezifika überprüft werden soll (Kapitel 4). Die vorliegende Arbeit wird mit einem Gesamtergebnis (Kapitel 5) und einem Ausblick (Kapitel 6) auf künftige Entwicklungen in diesem Bereich enden.
Gegenstand dieser Arbeit ist die erstmalige Erhebung der Kundenzufriedenheit im „Virtuellen Amt“ der Stadt Wien. Neben einem kurzen Abriss themenrelevanter Grundlagen, wie New Public Management und E-Government, erfolgt eine ausführliche Auseinandersetzung mit dem Konstrukt der Kundenzufriedenheit. Darauf folgend wird das „Virtuelle Amt“ der Stadt Wien und seine Entwicklung vorgestellt. Abschließend wird auf die empirische Erhebung der Kundenzufriedenheit eingegangen und eine Analyse der Befragung durchgeführt.
Die „Soziale Stadt“ ist ein Programm, welches von der Bundesregierung 1999 gegründet wurde. Es soll Städten, Stadt- und Ortsteilen helfen, in denen soziale Missstände vorherrschen. Im Jahr 2006 wurde das Projekt Soziale Stadt weiterentwickelt, es können nun auch so genannte soziale-integrative Maßnahmen, d.h. nicht bauliche Maßnahmen gefördert werden. Als ein solches sozial-integratives Projekt gilt auch das Bürgerhaus in Stuttgart Rot, welches in dieser Arbeit näher beleuchtet wird. Bei der Untersuchung geht es ausschließlich um die Bewertung und Analyse der Akzeptanz und Wirkung der Bürger bezüglich des Bürgerhauses. Es soll herausgearbeitet werden in welcher Art und Weise das Bürgerhaus bei den Bürgern genutzt und angenommen wird und wie es auf die Bürgerschaft wirkt.
Das Neue Kommunale Haushaltsrecht kommt! Dies bringt einen wesentlichen Wandel des Haushaltswesens für die baden-württembergischen Kommunen und somit für den Gemeinderat. Doch bedeutet dies das „Ende der Kommunalpolitik“? Oder eine Optimierung für den Gemeinderat? Die Diplomarbeit stellt den Nutzen der Reform für den Gemeinderat dar.