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Steuereinnahmen brechen drastisch ein, Sozialausgaben explodieren; die Kommunen bekommen die Auswirkungen der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise jetzt erst richtig zu spüren. Gleichzeitig sollen sie neue Betreuungsangebote schaffen, bereits vorhandene ausbauen, Kindertageseinrichtungen zu hoch qualifizierten Kindertagesstätten entwickeln (Pisadebatte) und die Integration durch frühe Sprachförderprogramme unterstützen. Für Bund und Länder ist es einfach, fachliche Vorgaben zu machen, da die Finanzierungsverantwortung bei den Kommunen liegt. Das Auseinanderfallen von fachlicher und finanzieller Zuständigkeit führt zu einer problematischen Eigendynamik, bei der letztendlich die Kommunen das Nachsehen haben. Im Mittelpunkt dieser Diplomarbeit steht die Frage, warum die institutionelle Kinderbetreuung eine immer größere Zerreißprobe für das kommunale Budget darstellt. Der Praxisteil fokussiert zum einen auf die Finanzierung solcher städtischen Einrichtungen und zum anderen auf die Kostenentwicklung, die anhand der Stadt Bietigheim-Bissingen und der Gemeinde Tamm verdeutlicht wird.
Die vorliegende Diplomarbeit hat das Ziel, auf die Gemeinde Neckarwestheim zugeschnittene Anlagerichtlinien zu entwerfen. Dadurch soll das Geldanlagengeschäft bei der Gemeinde und Bürgerstiftung Neckarwestheim sicherer und transparenter werden. Zuerst werden alle rechtlichen Grundlagen hierzu umfassen erörtert, um anschließend die Lage bei der Gemeinde Neckarwestheim darzustellen. Um die inhaltlichen Anforderungen sowie Nutzen, Vor- und Nachteile und geeignete Anlageformen zu ergründen, werden danach die Ergebnisse von Befragungen bei Vertretern von Banken sowie der öffentlichen Hand gezeigt. Dies alles fließt in die Entwicklung der gemeindeeigenen Anlagerichtlinien mit ein. Am Ende steht der Entwurf zwei verschiedener Muster von möglichen Anlagerichtlinien.
Darf der Staat einen Menschen gezielt töten, um einen anderen zu retten? Situationen, wie die einer Geiselnahme oder eines Amoklaufs, erfordern teilweise drastische Maßnahmen zur Rettung der Opfer. Heftig umstritten ist dabei die Zulässigkeit eines gezielten Todesschusses. Die Diplomarbeit beschäftigt sich mit der Rechtmäßigkeit eines solchen gezielten Todesschusses. Dieser wird zunächst in das Polizeirecht und die dortigen Handlungsmöglichkeiten eingebettet, um anschließend auf seine Rechtmäßigkeit überprüft werden zu können. Es soll eine Befugnisnorm herausgearbeitet werden, welche die Polizei überhaupt zu einem solchen Eingriff ermächtigt und geprüft werden, ob dieser Eingriff mit den Grundrechten zu vereinbaren ist. Da der gezielte Todesschuss in den einzelnen Bundesländern und dem Bund mitunter anders geregelt ist, als im Land Baden-Württemberg, wird die Regelung des PolG hierzulande mit jenen Regelungen der anderen Länder und jenen des Bundes verglichen. Adressat der Arbeit soll vor allem der ausführende Polizeibeamte sein. Denn vor allem bei Amoklagen ist er meist der Erste am Tatort. Ihm soll aufgezeigt werden, unter welchen Voraussetzungen ein gezielter Todesschuss möglicherweise erforderlich und rechtmäßig ist. Außerdem soll er einen kurzen Überblick darüber erhalten, mit welchen Folgen er persönlich zu rechnen hat, falls es tatsächlich zu einem solchen gezielten Todesschuss kommen sollte. Daher wird am Ende der Arbeit noch einmal speziell auf die Folgen für den Polizeibeamten eingegangen werden.
Mit einem Anteil von 59,4 km hat der Ostalbkreis die längste zusammenhängende Limeslinie in Baden-Württemberg. Mit der Ernennung zum UNESCO-Weltkulturerbe im Juli 2005 bieten sich neue Vermarktungsmöglichkeiten für das kulturelle und touristische Alleinstellungsmerkmal an, um mehr Gäste in den Ostalbkreis zu ziehen. Vor allem durch eine stärkere Vermarktung und Kommunikation sollen mehr Freizeiturlauber erreicht werden. Um die touristische Nachfrage im Ostalbkreis auszubauen, musste eine intensive Angebots- und Produktentwicklung mit Unterstützung von allen touristischen Kompetenzen durchgeführt werden. Eine Analyse des Reisemarktes war die Voraussetzung, um marktgerechte Produkte anbieten zu können. Die Analyse ergab, dass der Ostalbkreis zum Thema Limes und Römer sehr gut aufgestellt ist. Das große Potenzial wurde jedoch bisher für touristische Vermarktung nicht ausgereizt. Der darauf aufbauende Workshop hatte deshalb zum Ziel Produkte für Tagestouristen und Kurzurlauber zum Limes zu entwickeln, die in der nächsten Saison buchbar sind. Entstanden sind drei Produktlinien zum Thema Wandern, Radfahren und den erlebnisreichsten Limesorten. Kreativität, Erinnerung und an die Zielgruppen angepasste Kriterien standen dabei im Vordergrund. Für die Vermarktung wurden Marketing-Konzepte entwickelt, die es nun umzusetzen gilt.
Das Landratsamt Biberach erwartet auf Grund der ermittelten Altersstruktur unter den Mitarbeitern in den nächsten Jahren vermehrt Personalabgänge in Führungs-positionen. Um die optimale Besetzung dieser Arbeitsplätze sicherzustellen und gleichzeitig den eigenen Mitarbeitern neue Perspektiven innerhalb des Landratsamtes bieten zu können, ist eine Erweiterung des Personalentwicklungs-konzeptes, durch ein Nachwuchsführungskräftetraining vorgesehen. Die vorliegende Arbeit hat zum Ziel, die zur Integration der Personalentwicklungs-maßnahme für Nachwuchsführungskräfte im Fortbildungsmanagement des Landratsamtes Biberach maßgeblichen Informationen und Daten zu ermitteln, um daraus ein Anforderungsprofil für Nachwuchsführungskräfte zu generieren, das zunächst als Grundlage der Teilnehmerauswahl im Bewerbungsverfahren fungiert und weiterhin der bedarfs- und anforderungsbezogenen Konzipierung der Trainingsmaßnahme dient. Dazu wird in einem ersten Schritt geklärt, welchen Stellenwert Personalentwicklung in der öffentlichen Verwaltung und speziell im Landratsamt Biberach erfährt und welche Intention sich hinter der Entscheidung zur Nachwuchsführungskräfte-entwicklung verbirgt. Zur Einführung in die Thematik werden Begrifflichkeiten der Eignungsdiagnostik und der Arbeits- und Anforderungsanalyse vermittelt, sowie verschiedene Methoden und Verfahren zur Erstellung des Anforderungsprofils erläutert und dessen personalpolitische Einsatzmöglichkeiten aufgezeigt. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in der systematischen Analyse und Auswertung von Stellenbeschreibungen derzeitiger Führungskräfte des Landratsamtes Biberach. Dabei werden deren Aufgaben- und Verantwortungsbereiche festgestellt und die zur Erfüllung notwendigen Anforderungen abgeleitet und gewichtet, um im Ergebnis ein Anforderungsprofil für die Position einer künftigen Führungskraft und ein Mindest-anforderungsprofil als Grundlage für die Auswahl der Teilnehmer der Trainingsmaßnahme aufzustellen.
In der Diplomarbeit wird analysiert, ob die derzeitige Höhe der Regelleistung des Sozialgeldes für Kinder ausreicht, um Kinderarmut zu verhindern. Im ersten Teil wird der Begriff der Kinderarmut definiert und dargestellt, welche Auswirkungen und Folgen dabei für die Kinder bestehen. Im nächsten Teil werden die Grundzüge des SGB II erläutert. Der Hauptteil beschäftigt sich mit der Beurteilung der Regelleistung. Hier wird gegenübergestellt, ob die Regelleistung für Kinder verfassungsmäßig oder verfassungswidrig ist. Es werden verschiedene Kritikpunkte aufgezeigt, die für die Verfassungswidrigkeit sprechen. Außerdem werden Zahlen von Sozialhilfeempfängern vor der Einführung der Grundsicherung für Arbeit im Jahr 2005 mit Zahlen von Sozialgeldempfängern nach der Einführung verglichen. Zum Schluss werden verschiedene Lösungsansätze aufgezeigt und eine Schlussbetrachtung vorgenommen.
Diese Diplomarbeit befasst sich mit den organisatorischen Neuregelungen des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (UVMG) und den damit verbundenen Auswirkungen auf die Unfallversicherungsträger. Dabei sind folgende Fragen zu untersuchen: Welchen Herausforderungen sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften gegenwärtig und zukünftig durch das UVMG ausgesetzt? Können die Ziele der Reform durch die getroffenen Regelungen in absehbarer Zeit erreicht werden? Und welche Maßnahmen des UVMGs haben bereits ihre Wirkung gezeigt? Im Vordergrund steht die Frage, ob durch diese tief greifende Reform der gesetzlichen Unfallversicherung das System dahingehend verändert wurde, so dass es den Anforderungen der Zukunft im Hinblick auf den strukturellen Wandel Stand hält. Folgende Bereiche werden auf diese Fragestellung hin untersucht: - Vermögensrecht der gesetzlichen Unfallversicherung - Der neue Überaltlastausgleich bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften - Das Beitrags- und Meldeverfahren - Die Zuständigkeitsregelungen - Die Neuerungen im Bereich der Organisationsstrukturen Durch das am 04.11.2008 in Kraft getretene UVMG wurde eine neue Trägerstruktur der gesetzlichen Unfallversicherung geschaffen, die weit reichende Konsequenzen sowohl für die Unfallversicherungsträger, die Mitgliedsunternehmen und deren Versicherten hat.
Aktuell „veröden“ viele Innenstädte regelrecht und in den Zentren vieler Kommunen sind immer häufiger Leerstände zu beobachten. Gleichzeitig entstehen großflächige Einzelhandelsgeschäfte „auf der grünen Wiese“ , was immer wieder mit Geschäftsaufgaben oder dem Weggang kleinerer Geschäfte aus dem Zentrum einhergeht. Diese Arbeit soll einen Überblick über einige der baurechtlichen Möglichkeiten geben, wie diesen Problemen in der kommunalen Praxis begegnet wird und was es zu beachten gilt. Dabei geht es nicht um die Möglichkeiten der Raumordnung auf Landes-, Bundes- oder Europaebene, vielmehr wird erörtert, welche Möglich-keiten die jeweilige Kommune auf Grundlage des Baurechts direkt vor Ort hat und (relativ) selbstständig durchsetzen kann. Neben den „einfacheren“ baurechtlichen Mitteln, wie Veränderungs-sperren oder der Zurückstellung von Baugesuchen, wird im Zentrum der Betrachtungen unter anderem das Thema Sortimentsbeschränkungen und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten zur städtebaulichen Steuerung stehen. Dabei wird untersucht, ob und inwiefern Sortimentsbeschränkungen zur Steuerung des Einzelhandels im Gemeindegebiet überhaupt geeignet sind, welches die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen dieses Instruments sind und was es bei der Anwendung in der Praxis zu beachten gilt. Zudem soll geklärt werden, ob die Mittel der Bauleitplanung zum Schutz und Erhalt der Innenstadt ausreichend sind, oder ob Handlungsbedarf auf Seiten des Gesetzgebers besteht.